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   BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19   

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BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19 (https://dejure.org/2020,48202)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2020 - 5 PB 25.19 (https://dejure.org/2020,48202)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 5 PB 25.19 (https://dejure.org/2020,48202)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde des Beteiligten in einer Personalvertretungssache gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Qualifizierung der Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Polizeieinsätze - insb. von Gegenständen der Schutzausrüstung - als Maßnahme zur Verhütung von ...

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei der Beschaffung ballistischer Schutzhelme durch die Bundespolizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde des Beteiligten in einer Personalvertretungssache gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Qualifizierung der Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Polizeieinsätze - insb. von Gegenständen der Schutzausrüstung - als Maßnahme zur Verhütung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Beim Polizei-Helm bestimmt der Personalrat mit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 P 16.85

    Bundesgrenzschutz - Personalvertretung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitszeit -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19
    Der Umstand, dass für eine polizeiliche Maßnahme auch taktische Überlegungen maßgebend sind, steht der Durchführung eines Mitbestimmungsverfahrens allein nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1988 - 6 P 16.85 - BVerwGE 81, 122 und vom 29. Juni 1992 - 6 PB 5.92 - Buchholz 251.8 § 88 RhPPersVG Nr. 1 S. 2; siehe auch Fischer/Goeres/Gronimus, in: Fürst, GKÖD Bd. V, Stand November 2020, § 85 BPersVG Rn. 25; Behmenburg, in: BeckOK BPersVG, 5. Edition, Stand 1. November 2020, § 85 Rn. 16).

    Die Bestimmung dient insofern als Sicherung für die zeitgerechte Herstellung der Bedingungen einer ordnungsgemäßen polizeilichen Aufgabenerfüllung, indem sie verhindert, dass durch eine Einschaltung von Personalvertretungen Einsätze verzögert werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1988 - 6 P 16.85 - BVerwGE 81, 122 und vom 4. Februar 1999 - 6 B 131.98 - Buchholz 251.8 § 94 RhPPersVG Nr. 1 S. 3).

    Es hat vielmehr den Inhalt des weder im Gesetz näher bestimmten noch aus sich heraus eindeutigen Begriffs des "Einsatzes" aus dem systematischen Zusammenhang der Vorschrift, dem Sinn und Zweck der Regelung und aus ihrer Entstehungsgeschichte ermittelt (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 6 P 16.85 - BVerwGE 81, 122 ).

  • BVerwG, 14.10.2002 - 6 P 7.01

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz; Gefährdungsanalyse und Dokumentation.

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19
    Lediglich der Vorbereitung einer Maßnahme dienende Handlungen der Dienststelle sind, wenn sie nicht bereits die beabsichtigte Maßnahme vorwegnehmen oder unmittelbar festlegen, keine Maßnahmen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2002 - 6 P 7.01 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 104 S. 33 und vom 5. November 2010 - 6 P 18.09 - Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 7 Rn. 11 m.w.N.).

    Dieses Begriffsverständnis werde auch dem § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG zugrunde gelegt (insoweit verweist die Beschwerde auf BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 6 P 7.01 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 104 S. 33).

  • BVerwG, 04.02.1999 - 6 B 131.98

    Demokratieprinzip; polizeilicher Einsatzbefehl für Großveranstaltungen;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19
    Die Bestimmung dient insofern als Sicherung für die zeitgerechte Herstellung der Bedingungen einer ordnungsgemäßen polizeilichen Aufgabenerfüllung, indem sie verhindert, dass durch eine Einschaltung von Personalvertretungen Einsätze verzögert werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1988 - 6 P 16.85 - BVerwGE 81, 122 und vom 4. Februar 1999 - 6 B 131.98 - Buchholz 251.8 § 94 RhPPersVG Nr. 1 S. 3).

    Verfassungsrecht gebietet es im Übrigen auch nicht, in Anwendung von § 85 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a BPersVG von einer Mitbestimmungspflichtigkeit ganz abzusehen, weil damit zu rechnen ist, dass eingeleitete Mitbestimmungsverfahren unter Umständen aus Gründen zeitgerechter polizeilicher Aufgabenerfüllung abgebrochen werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 1999 - 6 B 131.98 - Buchholz 251.8 § 94 RhPPersVG Nr. 1 S. 3).

  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19
    Lediglich der Vorbereitung einer Maßnahme dienende Handlungen der Dienststelle sind, wenn sie nicht bereits die beabsichtigte Maßnahme vorwegnehmen oder unmittelbar festlegen, keine Maßnahmen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2002 - 6 P 7.01 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 104 S. 33 und vom 5. November 2010 - 6 P 18.09 - Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 7 Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2017 - 5 P 10.15

    Agentur für Arbeit; Behördenorganisation; Bestimmtheitsgebot; Bundesagentur für

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19
    Von dem Leiter der Dienststelle beabsichtigt im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 1 BPersVG wird eine Maßnahme, wenn dessen Willensbildungsprozess mit Blick auf den Gegenstand des Mitbestimmungsrechts abgeschlossen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2015 - 5 P 8.14 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 33 Rn. 15 und vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.04.2015 - 5 P 8.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; allgemeiner Feststellungsantrag; abstraktes

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19
    Von dem Leiter der Dienststelle beabsichtigt im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 1 BPersVG wird eine Maßnahme, wenn dessen Willensbildungsprozess mit Blick auf den Gegenstand des Mitbestimmungsrechts abgeschlossen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2015 - 5 P 8.14 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 33 Rn. 15 und vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.2010 - 6 PB 12.10

    Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Überwachung von Beschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19
    Ebenso wenig erfüllt ein bloßes Unterlassen des Dienststellenleiters die Kriterien einer Maßnahme, weil und soweit dadurch die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. September 2010 - 6 PB 12.10 - Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 1 Rn. 5 m.w.N.).".
  • BVerwG, 30.06.2015 - 5 PB 16.14
    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der maßgeblichen Rechtssätze genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 5 PB 16.14 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19
    Soweit die Regierungsverantwortung berührt ist, ist dem nicht durch Ausschluss, sondern durch Einschränkung der Mitbestimmung nach den Regeln zur Verantwortungsgrenze Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 - BVerwGE 124, 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16

    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19
    Dem stellt sie als Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, von dem das Oberverwaltungsgericht abgewichen sei, folgende Rechtsausführungen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 10) gegenüber:.
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 10.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

  • BVerwG, 13.09.2012 - 6 PB 10.12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz und bei Hebung der Arbeitsleistung;

  • BVerwG, 14.02.2013 - 6 PB 1.13

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; Maßnahmen des Arbeitsschutzes;

  • BVerwG, 01.09.2020 - 5 PB 19.19

    Berechtigung des Teilpersonalrats zur Anrufung der Einigungsstelle nach § 66 Abs.

  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1994 - PL 15 S 2844/93

    Mitbestimmung des Personalrates hinsichtlich der Schutzkleidung in einem

  • BVerwG, 29.06.1992 - 6 PB 5.92

    Mangel - Mitbestimmung - Dienststellenleiter - Abweichung - Gesetzgeber

  • BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20

    Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug

    Dieses Darlegungserfordernis setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerdeentscheidung erheblichen Rechtsfrage sowie die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 5 PB 25.19 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 12 S 1330/20

    Zu der Frage, ob die Bewilligung von Leistungen nach dem

    Weil eine Begrenzung innerhalb des Wortsinns der Gesetzesbestimmung möglich ist, besteht für eine richterliche Rechtsfortbildung in Form der teleologischen Reduktion (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris Rn. 24 bis 26, vom 28.02.2019 - 5 C 1.18 -, juris Rn. 15, und vom 07.05.2014 - 4 CN 5.13 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 30.04.2020 - 1 WRB 1.19 -, juris Rn. 15) keine Veranlassung, obgleich das Vorliegen ihrer Voraussetzungen angesichts der im vorliegenden Kontext zu berücksichtigenden nachfolgend dargestellten Zwecksetzung der Vorschrift ebenfalls zu bejahen sein dürfte (vgl. zur Abgrenzung etwa BVerwG, Urteil vom 10.12.2021 - 5 C 8.20 -, juris Rn. 22, und Beschluss vom 11.12.2020 - 5 PB 25.19 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 30.12.2022 - 5 PB 2.22

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten; Versetzung des

    Dieses Darlegungserfordernis setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerdeentscheidung erheblichen Rechtsfrage sowie die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 5 PB 25.19 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2023 - 34 A 2844/21

    Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 5 PB 25.19 -, juris, Rn. 6 (zum vergleichbaren § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG in der bis zum 14. Juni 2021 geltenden Fassung).
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